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Versteigerungsbedingungen für Industrieversteigerungen
Stand 08.02.2010
Versteigerungsbedingungen
Mit der persönlichen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion
erkennt der Bieter folgende Versteigerungsbedingungen an.
Die Versteigerung durch das Auktionshaus Torsten Ruhe erfolgt im Namen
und auf Rechnung des Auftraggebers.
Das Versteigerungsgut konnte bei Aufruf mindestens zwei Stunden besichtigt
werden.
Der Erwerber hat nach Zuschlag keine Möglichkeit zu reklamieren.
Eigenschaften nach
§ 459ff. BGB werden in keinem Fall zugesichert. Dies gilt insbesondere
für Menge, Zustand und Beschaffenheit, Alter, Maße und Gewichte,
Beschädigungen usw.
Alle Gegenstände gelten als in dem Zustand angeboten, in dem sie
sich im Augenblick des Aufrufes befinden.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf, wenn nicht vorher ein
höheres Gebot abgegeben wird. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.
Besteht Zweifel an der Wirksamkeit des Zuschlages, wird der Gegenstand
sofort neu aufgerufen. Im Falle eines minderen Erlöses haftet der
Vorbieter für den Ausfall, auf einen Mehrerlös hat er keinen
Anspruch.
Auf den Zuschlagpreis wird die Mehrwertsteuer von 19% aufgeschlagen!
Auf den Zuschlagpreis wird außerdem ein Aufgeld in Höhe von
15% erhoben, in dem die Mehrwertsteuer von 19% enthalten ist.
Beispiel:
Zuschlag 1.000,00 €
zzgl. 19% MWSt 190,00 €
zzgl. 15% Aufgeld auf den Zuschlag 150,00 € incl. MwSt. (23,95
€)
zu zahlender Endbetrag: 1.340,00 €
Sofort nach Zuschlag muss der Kaufpreis und das Aufgeld bar bezahlt
werden. Schecks werden nur mit Bankbestätigung oder als Landeszentralbankschecks
angenommen. Während der Versteigerung ausgestellte Rechnungen gelten
unter Vorbehalt der Nachprüfung und Abgleichung mit dem Protokoll.
Sofort mit dem Zuschlag gehen alle Gefahren auf den Käufer über,
insbesondere die des Verlustes (Diebstahls) und der Beschädigung.
Der Ersteigerer hat die erworbenen Gegenstände sofort, spätestens
zu dem bekanntzugebenden Abholtermin abzuholen. Sie lagern so lange
auf die Gefahr des Erwerbers.
Der Aufruf erfolgt zu den Schätzpreisen. Wird ein geringeres Gebot
abgegeben, kann der Zuschlag abgelehnt, oder unter Vorbehalt erteilt
werden. Im Falle des Vorbehaltszuschlages ist der Bieter 15 Tage an
sein Gebot gebunden. Der Versteigerer kann jedoch den Gegenstand zu
einem höheren Gebot neu aufrufen, oder freihändig nachverkaufen,
ohne den Vorbehaltsbieter hiervon zu unterrichten. Der Versteigerer
kann ohne Angaben von Gründen Personen von der Versteigerung ausschließen
und Hausverbot für den Versteigerungsort erteilen. Diese Versteigerungsbedingungen
gelten sinngemäß auch für den freihändigen Nachverkauf.
Die Teilnahme an der Versteigerung erfolgt auf eigene Gefahr. Weder
der Versteigerer noch sein Auftraggeber haften für Personen- oder
Sachschäden, auch nicht im Falle von Fahrlässigkeit.
Erfüllungsort und Gerichtstand für Kaufleute (auch im Mahnverfahren)
ist für beide Teile Rinteln.
Torsten Ruhe - Auktionshaus und Sachverständigen Büro
Braasstr. 6
31737 Rinteln
Deutschland
Tel.: 0 57 51 - 95 20 10
Fax: 0 57 51 - 95 72 19
Mobil: 0 17 1 - 34 10 14 1
E-Mail: Torstenruhe@web.de
Stadt Rinteln
Erlaubnis gemäß §34 b Abs. 1 Gewerbeordnung
Steuer-Nr. : 44 / 202 / 01834 Finanzamt Stadthagen
Änderungen und Irrtum vorbehalten
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