Auktionshaus und Sachverständigen Büro - Torsten Ruhe
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Haushalts- / Nachlass - Versteigerungsbedingungen
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Stand 08.02.2010

Mit der persönlichen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion werden folgende Bedingungen anerkannt.

Die Versteigerung durch das Auktionshaus Torsten Ruhe erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

Der Zuschlagpreis ist der Nettopreis. Dem Käufer wird auf Anfrage der Auftraggeber bekannt gegeben ebenso umgekehrt.

Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld in Höhe von 10% erhoben, in dem die 19%ige Mehrwertsteuer enthalten ist.

Beispiel Zuschlag 100,00 € zzgl. Aufgeld (incl.19% Mwst) = Endpreis 110,00 €.
Dieses Kaufgeld ist sofort nach erfolgtem Zuschlag zu bezahlen.

Für jeden Zuschlag wird eine Rechnung erstellt. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung: Irrtum vorbehalten.

Der Zuschlag erfolgt wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Bei Meinungsverschiedenheiten erfolgt ein neuer Aufruf. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichen Schadens bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Vorbehaltszuschläge sind für den Bieter vier Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Der Versteigerer lehnt jegliche Haftung für verkaufte Gegenstände ab.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung mindestens zwei Stunden besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer haftet nicht für Mängel sowie Zuschreibungen, soweit er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Es werden keine Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB zugesichert. Der jeweilige Zustand der Auktionsstücke, besonders unbedeutende Beschädigungen bzw. Alterungsspuren sind im reduzierten Schätzpreis berücksichtigt. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, können nicht berücksichtigt werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlages befinden.

Der Auktionator kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören. Handel und Tausch ist während Vorbesichtigung, Versteigerung und Nachverkauf nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen wird Hausverbot erteilt.

Die Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Nachverkauf.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute (auch im Mahnverfahren) ist für beide Teile Rinteln.

Torsten Ruhe - Auktionshaus und Sachverständigen Büro

Braasstr. 6
31737 Rinteln
Deutschland

Tel.: 0 57 51 - 95 20 10

Fax: 0 57 51 - 95 72 19

Mobil: 0 17 1 - 34 10 14 1

E-Mail: Torstenruhe@web.de

Stadt Rinteln
Erlaubnis gemäß §34 b Abs. 1 Gewerbeordnung

Steuer-Nr. : 44 / 202 / 01834 Finanzamt Stadthagen

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